FINANZIERUNG

Das Wichtigste zum Thema Pflegekosten

Im Krankheitsfall Ihres Angehörigen haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Diese kann von Ihrem Arzt oder vom Krankenhaus verordnet werden. Der Pflegeumfang wird individuell mit Ihnen, Ihrem Arzt und dem Kostenträger abgesprochen.

Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
– Behandlungspflege
– unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
– Grundpflege
– Verhinderungspflege gem. § 39
– Betreuungsleistungen gem. § 35b
Sozialamt (SGB XIII)/ Jugendamt (SGBVIII)
– Eingliederungshilfe
– Hilfe für Kinder in Notsituationen
– Hilfe zur Pflege

Praktische Hilfe rund um die Pflege-Bürokratie

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Pflege und mit den Kostenträgern, unterstützen wir Sie gerne kompetent bei der Kostenabwicklung. Auch bei Behördengängen und Gesprächen mit Ämtern sind wir an Ihrer Seite.
Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen – wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

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STANDORT

Laetitia Pflege GmbH
Kurfürstenstraße 14
52428 Jülich

T. 02461 9397240
M. 0160 99102537
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